Doris Neuherz | Coaching Neuherz
Robert-Barany-Weg 8
8435 Leitring, Österreich
E-Mail: office@coaching-neuherz.at
UID: ATU82737503

Stand: August 2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend „AGB“, gelten für sämtliche Verträge zwischen Doris Neuherz, Coaching Neuherz, nachfolgend „Auftragnehmerin“, und ihren Auftraggeber:innen über die Erbringung von Coaching-, Beratungs-, Trainings-, Seminar-, Workshop-, Moderations- und vergleichbaren Dienstleistungen.

Die AGB richten sich vorrangig an Auftraggeber:innen, die Unternehmer:innen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen sind. Soweit einzelne Leistungen ausnahmsweise gegenüber Verbraucher:innen erbracht werden, gelten ergänzend die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts.

Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung dieser AGB.

Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, soweit bei einem zukünftigen Auftrag auf ihre Geltung Bezug genommen wird.

Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen der Auftraggeber:innen gelten nur, wenn deren Geltung von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde.

Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in einer Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Art, Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer sonstigen schriftlichen Vereinbarung.

Ein Vertrag kommt zustande, sobald ein Angebot der Auftragnehmerin durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder in einer anderen vereinbarten Form angenommen wird.

Sofern im Angebot keine andere Frist angegeben ist, gilt die dort genannte Bindungs- bzw. Gültigkeitsdauer.

Nachträgliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, der Teilnehmer:innenzahl, der Termine, der Veranstaltungsdauer, des Veranstaltungsortes oder anderer wesentlicher Rahmenbedingungen bedürfen der Abstimmung zwischen Auftragnehmerin und Auftraggeber:in.

Entsteht durch nachträgliche Änderungen ein zusätzlicher Vorbereitungs-, Organisations- oder Durchführungsaufwand, ist die Auftragnehmerin berechtigt, diesen nach vorheriger Abstimmung zusätzlich zu verrechnen.

3. Leistungsumfang

Die Auftragnehmerin erbringt die vereinbarten Leistungen persönlich, sorgfältig und auf Basis ihrer fachlichen Qualifikation und Erfahrung.

Die konkrete methodische und inhaltliche Gestaltung von Coachings, Trainings, Workshops, Seminaren und Moderationen liegt im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin und kann an den Prozessverlauf, die Gruppendynamik, die Bedürfnisse der Teilnehmer:innen sowie die im Rahmen der Auftragsklärung vereinbarten Ziele angepasst werden.

Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher, organisatorischer oder sonstiger Erfolg nicht geschuldet.

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Durchführung einzelner Leistungen nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin bzw. dem Auftraggeber qualifizierte Kooperationspartner:innen oder Subunternehmer:innen hinzuzuziehen.

4. Mitwirkung der Auftraggeber:innen

Die Auftraggeber:innen verpflichten sich, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und organisatorischen Rahmenbedingungen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Bei Präsenzveranstaltungen betrifft dies insbesondere geeignete Räumlichkeiten, vereinbarte technische Ausstattung und einen störungsfreien organisatorischen Rahmen.

Bei Online-Veranstaltungen bzw. Online-Coachings sorgen Auftraggeber:innen und Teilnehmer:innen eigenverantwortlich für eine geeignete technische Ausstattung, eine ausreichend stabile Internetverbindung sowie einen geeigneten und möglichst störungsfreien Arbeitsrahmen.

Verzögerungen, Mehraufwand oder zusätzliche Leistungen, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Informationen oder Rahmenbedingungen seitens der Auftraggeber:innen entstehen, können gesondert verrechnet werden.

5. Coaching

Coaching ist ein professioneller Reflexions-, Lern- und Entwicklungsprozess. Die Auftragnehmerin unterstützt Klient:innen dabei, berufliche Fragestellungen zu reflektieren, Perspektiven zu erweitern, Handlungsoptionen zu entwickeln und eigene Lösungen umzusetzen.

Die Verantwortung für Entscheidungen, Handlungen und deren Folgen verbleibt bei den Klient:innen bzw. Auftraggeber:innen.

Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg kann nicht garantiert werden.

Coaching ersetzt keine medizinische, psychotherapeutische, psychiatrische, rechtliche, steuerliche oder sonstige fachärztliche bzw. gesetzlich reglementierte Beratung oder Behandlung.

6. Vertraulichkeit

Die Auftragnehmerin behandelt alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen, die ihrer Natur nach vertraulich sind oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet wurden, vertraulich.

Dies gilt insbesondere für unternehmensinterne Informationen und persönliche Inhalte aus Coachinggesprächen.

Bei Coachingaufträgen, bei denen ein Unternehmen Auftraggeber:in und eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter Coachee ist, werden konkrete Inhalte der Coachinggespräche grundsätzlich nicht an die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber weitergegeben.

Gegenstand gemeinsamer Evaluations- oder Abstimmungsgespräche können vereinbarte Ziele, organisatorische Rahmenbedingungen, allgemeine Prozessfortschritte sowie ausdrücklich durch die Coachees freigegebene Inhalte sein.

Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben davon unberührt.

7. Termine und Absage von Einzelcoachings

Vereinbarte Termine sind verbindlich.

Einzelne Coaching- oder Beratungstermine können bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen kann das vereinbarte Honorar für den Termin in voller Höhe verrechnet werden.

Eine verspätete Teilnahme führt grundsätzlich nicht zu einer Verlängerung des vereinbarten Termins.

8. Stornierung von Workshops, Trainings, Seminaren und Moderationen

Die Vereinbarung eines Workshop-, Trainings-, Seminar- oder Moderationstermins führt dazu, dass die Auftragnehmerin entsprechende Zeitkapazitäten reserviert und andere Aufträge für diesen Zeitraum nicht annimmt. Weiters fallen vor der Durchführung bereits Aufwände für Auftragsklärung und Konzeption an.

Bei einer Stornierung eines verbindlich vereinbarten Workshops, Trainings, Seminars, einer Moderation oder eines vergleichbaren Formats durch die Auftraggeberin bzw. den Auftraggeber gelten daher folgende Stornopauschalen auf Basis des vereinbarten Honorars:

Bereits entstandene und nicht mehr stornierbare Fremd- und Nebenkosten, insbesondere für Reisen, Übernachtungen, Raummieten, Materialien oder externe Dienstleistungen, sind zusätzlich zu ersetzen.

Nach Möglichkeit kann anstelle einer Stornierung ein Ersatztermin vereinbart werden. Ein Anspruch auf eine kostenfreie Terminverschiebung besteht nicht.

Ob und zu welchen Konditionen eine Terminverschiebung möglich ist, wird im Einzelfall vereinbart. Dabei werden insbesondere die Kurzfristigkeit der Verschiebung, der bereits entstandene Aufwand sowie die Möglichkeit einer anderweitigen Nutzung des ursprünglich reservierten Termins berücksichtigt.

9. Verhinderung und höhere Gewalt

Kann die Auftragnehmerin eine vereinbarte Leistung aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen wichtigen, von ihr nicht zu vertretenden Grundes nicht erbringen, wird die Auftraggeberin bzw. der Auftraggeber möglichst zeitnah darüber informiert und nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart.

Kann kein geeigneter Ersatztermin gefunden werden, werden bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende Ersatzansprüche, insbesondere hinsichtlich Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Personal- oder sonstiger Folgekosten der Auftraggeber:innen, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere unvorhersehbare und von der jeweiligen Vertragspartei nicht zu vertretende Ereignisse, welche die Durchführung der vereinbarten Leistung unmöglich oder unzumutbar machen.

10. Honorar und Nebenkosten

Für die vereinbarten Leistungen gelten die im jeweiligen Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Honorare.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Honorare zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Reise-, Übernachtungs-, Raum-, Material- und sonstige Nebenkosten werden entsprechend dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung zusätzlich verrechnet.

Nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthaltene zusätzliche Leistungen werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und gesondert verrechnet.

Bei neuen Auftraggeber sowie bei größeren oder mehrteiligen Aufträgen können Akontozahlungen, Teilrechnungen oder Vorauszahlungen vereinbart werden. Sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes festgelegt ist, werden in diesen Fällen üblicherweise 50 % des vereinbarten Honorars nach Auftragserteilung und die verbleibenden 50 % nach Durchführung der vereinbarten Leistung in Rechnung gestellt. Die konkrete Zahlungsmodalität ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

11. Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung kann elektronisch erfolgen.

Sofern im jeweiligen Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin berechtigt, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten zu verrechnen.

Bei länger andauerndem Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere noch nicht erbrachte Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen auszusetzen.

12. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Von der Auftragnehmerin entwickelte oder zur Verfügung gestellte Trainings-, Workshop-, Seminar- und Coachingunterlagen, Präsentationen, Konzepte, Arbeitsblätter, Methodenbeschreibungen, Grafiken, Visualisierungen, Miro-Boards und sonstige Materialien können urheberrechtlich geschützt sein.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, erhalten Auftraggeber:innen bzw. Teilnehmer:innen ausschließlich das Recht, die zur Verfügung gestellten Unterlagen für eigene interne Zwecke zu nutzen.

Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte, kommerzielle Nutzung, öffentliche Zugänglichmachung oder Verwendung der Materialien zur Durchführung eigener Trainings, Seminare oder Workshops ist ohne vorherige Zustimmung der Auftragnehmerin nicht gestattet.

Das Fotografieren, Filmen, Aufzeichnen oder sonstige Mitschneiden von Coachings, Workshops, Seminaren, Trainings oder Online-Veranstaltungen ist mit Zustimmung der Auftragnehmerin und gegebenenfalls der betroffenen Teilnehmer:innen zulässig.

Individuell schriftlich vereinbarte Nutzungsrechte bleiben hiervon unberührt.

13. Referenznennung

Die Auftragnehmerin ist dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Auftraggeber bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

Der Auftraggeber hat das Recht, diese Verwendung jederzeit schriftlich zu widerrufen.

Der Widerruf wirkt für zukünftige Veröffentlichungen und für bestehende digitale Veröffentlichungen, soweit deren Entfernung technisch und mit zumutbarem Aufwand möglich ist. Bereits produzierte Printmedien oder andere nicht nachträglich veränderbare Werbemittel müssen aufgrund eines nachträglichen Widerrufs nicht vernichtet oder zurückgerufen werden.

14. Haftung

Die Auftragnehmerin haftet für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden oder sonstige Fälle, in denen ein Haftungsausschluss gesetzlich unzulässig ist.

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Entscheidungen, Maßnahmen oder Handlungen, die Auftraggeber:innen oder Teilnehmer:innen aufgrund von Erkenntnissen, Diskussionen, Empfehlungen, Methoden oder Handlungsoptionen aus Coachings, Workshops, Trainings oder Seminaren treffen bzw. setzen.

Ein bestimmter wirtschaftlicher, persönlicher, organisatorischer oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet.

15. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung unter www.coaching-neuherz.at/dsgvo/.

16. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und, soweit anwendbar, des UN-Kaufrechts.

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen mit Unternehmer:innen wird, soweit gesetzlich zulässig, die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Auftragnehmerin vereinbart.

Für Vertragsverhältnisse mit Verbraucher:innen gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

17. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen zumindest der Textform, sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Regelungen.